Montag, 12. April 2010 10:23
Der grenzüberschreitende Online-Handel birgt große Chancen auch für kleine Unternehmen. Erschwert wird die Ausweitung der Handelsaktivitäten auf internationale Märkte jedoch durch die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen – auch innerhalb der EU. Während die EU-Richtlinie 97/7/EG zwar einen Mindeststandard an Verbraucherrechten für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, so z.B. ein Widerrufsrecht ebenso wie bestimmte Informationsverpflichtungen, können die konkreten Ausprägungen der jeweiligen Rechte je Land sehr unterschiedlich sein.
Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass in Belgien, Frankreich, Spanien und Großbritannien die Widerrufsfrist für Feranbsatzverträge nur 7 Tage beträgt (im Unterschied zu 14 Tagen in Deutschland) und damit der europaweit festgelegten Mindestfrist entspricht? Für Frankreich gilt darüber hinaus: Läuft die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag aus, verlängert sich die Frist bis zum jeweils folgenden Werktag.
Doch Hoffnung im Paragraphen-Dschungel ist in Sicht: Meglena Kunova, EU-Kommissarin für Verbraucherrecht, hat bereits im Oktober 2008 einen Vorschlag für eine einheitliche Verbraucherrechts-Richtlinie vorgelegt. Bis Ende 2010 soll der Entwurf von den Mitgliedsstaaten geprüft und anerkannt werden – ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels in der EU.
Ich kann Sie dabei unterstützen, die dann noch verbliebenen Sprachbarrieren zu überwinden, so dass Sie internationale Kundenkreise erschließen und Ihre Geschäftskontakte ohne Reibungsverlust pflegen können.
Nutzen Sie die Chance – handeln Sie mehrsprachig!
LingBits
dt. Widerrufsrecht
sp. el derecho de desistimiento
fr. le droit de rétractation
engl. right of cancellation