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Beiträge vom April, 2010

Zahlsysteme im Focus: Payment-Kongress

Freitag, 30. April 2010 12:57

Vom 18.-20. Mai 2010 findet in Frankfurt am Main unter dem Titel Payment 2010 der 05. Kongress für Zahlsysteme und Forderungsmanagement statt. An einem Seminar-, einem Kongress- und einem Workshoptag geht es u.a. um Zahlsysteme im Online-Handel, nationales und internationales Forderungsmanagement, Sicherheit im Zahlungsverkehr, die Zukunft von SEPA und vieles mehr.

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Europa diskutiert über das Internet

Mittwoch, 28. April 2010 8:46

Am morgigen Donnerstag, den 29.04.2010, beginnt in Madrid die EuroDIG 2010 (European dialogue on Internet governance). An zwei Tagen diskutieren in der spanischen Hauptstadt Vertreter von Regierungen, Unternehmen und anderen Gruppen über Themen wie Netzneutralität, Netzsperren und neue TopLevelDomains. Die Workshops finden auf Englisch und Spanisch statt.

Wer nicht in Madrid dabei sein kann, kann sich die Vorträge auch per LiveStream auf eurodig.org anschauen, in zahlreichen Ländern (u.a. Frankreich) werden auch sogenannte Hubs organisiert, auf denen Interessierte zusammenkommen und per Videokonferenz an den Diskussionen teilnehmen können.

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Für die gute Sache: Kinderherzen

Montag, 26. April 2010 11:30

Wir unterstützen die Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V., das tut auch der bonner jazzchor. Dieser lädt herzlich ein zum Benefiz-Konzert am 05. Mai 2010 um 19:30 Uhr in der Sankt Quirinus-Kirche in Bonn-Dottendorf. Eintritt ist frei – Spenden erwünscht.

Der 05. Mai ist der “Tag des herzkranken Kindes” – wenn auch Sie Erforschung und Behandlungsmöglichkeiten von angeborenen Herzfehlern unterstützen möchten: www.kinderherzen.de.

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Neue Widerrufsbelehrung zum 11. Juni

Freitag, 23. April 2010 21:39

Schon eingeplant? Eine aktualisierte Fassung der Widerrufsbelehrung, die Online-Händler ihren Kunden bei Vertragsabschluss an die Hand geben müssen, tritt am 11. Juni 2010 in Kraft. Wichtigste Neuerung dabei: der Mustertext erlangt Gesetzesrang, indem er in das “Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch” aufgenommen wird. Damit sollten Händler, die den Mustertext in ihrem Online-Shop nutzen, zumindest in diesem Punkt vor Abmahnungen geschützt sein.

In der Vergangenheit war es häufiger vorgekommen, dass Händler, die den Mustertext des Bundesjustizministeriums eins zu eins übernommen hatten, abgemahnt wurden, z.B. weil dieser nicht auf alle Vertragssituationen (z.B. bei eBay) anwendbar war.

Der ab 11. Juni geltende Gesetzestext inklusive Muster-Widerrufsbelehrung findet sich hier.

Thema: Newsticker, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Kein Widerrufsrecht für Hygieneartikel

Montag, 19. April 2010 8:06

Geöffnete Kontaktlinsendosen, getragene Unterwäsche oder angebrochene Parfumflaschen einfach wieder zurücksenden? Die EU-Kommission wollte dem Käufer im Online-Handel die Möglichkeit zum kostenlosen Widerruf einer Bestellung von Hygieneartikeln ebenso einräumen wie für alle übrigen Produkte. Eine starke Belastung für die betroffenen Handelsbranchen, weshalb der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sich in Brüssel dafür eingesetzt hat, Hygieneartikel und Arzneimittel vom Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz auszunehmen.

Ein erster Erfolg: der Europäische Rat verhandelt nun über diese Ausnahmeregelung. Sobald es Neues gibt, erfahren Sie es hier!

Thema: Newsticker, Recht, Wirtschaft | Kommentare (0) | Autor:

Versandkosten beim Widerruf: EuGH entscheidet

Donnerstag, 15. April 2010 11:42

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern wie erwartet den Schlussantrag des Generalanwaltes Paolo Mengozzi bestätigt und entschieden, dass im Falle eines Widerrufs von Fernabsatzverträgen (also z.B. im Online-Handel) die Kosten des Hinversandes vom Händler zu tragen und ggf. an den Käufer zu erstatten sind.

Die Kosten der Zusendung der Ware dürfen dem Verbraucher also nicht angelastet werden, er muss im Falle eines Widerrufs lediglich die Kosten der Rücksendung tragen (so die europäische Mindestanforderung – in Deutschland gilt dies allerdings nur bei einem Warenwert unter 40 EUR).

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass diese Regelung nur für den Fall eines Komplettwiderrufs gilt. Sendet ein Kunde nur einzelne Artikel aus einer mehrere Artikel umfassenden Bestellung zurück, muss er die Hinsendekosten tragen, sofern diese einzeln im Bestellformular aufgeführt sind.

Der komplette Urteilstext findet sich hier.

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53 Prozent bestellen im Ausland

Donnerstag, 15. April 2010 8:11

Eine im Auftrag von Moneybookers erstellte Studie zeigt: das Interesse an grenzüberschreitendem Handel bei den Verbrauchern ist groß. Spitzenreiter beim Blick über die Landesgrenzen ist Deutschland: 53 Prozent der Deutschen haben bereits online im Ausland eingekauft.  Aber auch in Großbritannien und Frankreich haben laut der Studie 44% bzw. 43% bereits Bestellungen im Ausland aufgegeben (> mehr dazu).

Setzt die EU die für Ende des Jahres geplante Vereinheitlichung des Online-Handels um, wird sich der Aufwärtstrend im grenzüberschreitenden Handel zweifellos fortsetzen.

Thema: Newsticker, Wirtschaft | Kommentare (0) | Autor:

Vertrauen im Online-Handel

Mittwoch, 14. April 2010 7:59

Das E-Commerce-Center Handel veranstaltet am 17. Juni 2010 in Köln das 17. EC-Forum unter dem Motto “Vertrauen im E-Commerce – Ein zentraler Erfolgsfaktor für Online-Shops”. Welche Faktoren beeinflussen das Miss- bzw. Vertrauen der Besucher von Websites? Welche konkreten Maßnahmen zur Vertrauensbildung sollten Betreiber von Online-Shops ergreifen? Um diese und andere Themen drehen sich die Vorträge und Veranstaltungen im Kölner Holiday Inn.

Zentrales Element der Vertrauensbildung im internationalen Handel ist eine funktionierende Kommunikation in der Muttersprache der Kunden. Ihnen diese auch ohne eigene Fremdsprachenkenntnisse im Unternehmen zu ermöglichen, dieses Ziel steht im Mittelpunkt des Services von mehrsprachig handeln. Probieren Sie es aus!

Thema: Allgemein, Newsticker, Wirtschaft | Kommentare (0) | Autor:

Sprachverwirrung am Dienstag?

Dienstag, 13. April 2010 8:14

Wussten Sie schon? In Spanien & Lateinamerika (ebenso wie in Griechenland) gilt nicht Freitag, der 13., sondern Dienstag, der 13. (“Martes Trece”) als Unglückstag. Für die Angst vor Dienstag, dem 13., gibt es im Spanischen sogar einen Fachbegriff: Trezidavomartiofobia.

Warum der Dienstag? Das spanische Wort für Dienstag, “martes”, leitet sich vom Namen des Planeten Mars ab, der wegen seiner blutroten Färbung schon immer mit den Gottheiten des Krieges (daher auch der römische Kriegsgott Mars) in Verbindung gebracht wurde – Zerstörung, Blut & Gewalt wurden ihm also schon seit jeher zugeschrieben.

Und eine Legende besagt, dass die babylonische Sprachverwirrung anlässlich des Turmbaus zu Babel an einem Dienstag, den 13. stattfand.

Wenn Sie Sprachverwirrung in Ihrem Geschäftsalltag vermeiden wollen, gibt es dafür eine ganz einfache Lösung: den wirtschaftsorientierten, alltagstauglichen Sprachenservice mehrsprachig handeln! Schon ausprobiert?

Thema: Land & Leute, Newsticker | Kommentare (0) | Autor:

Widerrufsrecht international

Montag, 12. April 2010 10:23

Der grenzüberschreitende Online-Handel birgt große Chancen auch für kleine Unternehmen. Erschwert wird die Ausweitung der Handelsaktivitäten auf internationale Märkte jedoch durch die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen – auch innerhalb der EU. Während die EU-Richtlinie 97/7/EG zwar einen Mindeststandard an Verbraucherrechten für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, so z.B. ein Widerrufsrecht ebenso wie bestimmte Informationsverpflichtungen, können die konkreten Ausprägungen der jeweiligen Rechte je Land sehr unterschiedlich sein.

Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass in Belgien, Frankreich, Spanien und Großbritannien die Widerrufsfrist für Feranbsatzverträge nur 7 Tage beträgt (im Unterschied zu 14 Tagen in Deutschland) und damit der europaweit festgelegten Mindestfrist entspricht? Für Frankreich gilt darüber hinaus: Läuft die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag aus, verlängert sich die Frist bis zum jeweils folgenden Werktag.

Doch Hoffnung im Paragraphen-Dschungel ist in Sicht: Meglena Kunova, EU-Kommissarin für Verbraucherrecht,  hat bereits im Oktober 2008 einen Vorschlag für eine einheitliche Verbraucherrechts-Richtlinie vorgelegt. Bis Ende 2010 soll der Entwurf von den Mitgliedsstaaten geprüft und anerkannt werden – ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels in der EU.

Ich kann Sie dabei unterstützen, die dann noch verbliebenen Sprachbarrieren zu überwinden, so dass Sie internationale Kundenkreise erschließen und Ihre Geschäftskontakte ohne Reibungsverlust pflegen können.

Nutzen Sie die Chance – handeln Sie mehrsprachig!

LingBits

dt. Widerrufsrecht
sp. el derecho de desistimiento
fr.  le droit de rétractation
engl. right of cancellation

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