Montag, 3. Mai 2010 6:23
Bereits am 20. April 2010 hat die EU-Kommission die neuen Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen angenommen. Dabei werden die Beziehungen zwischen Herstellern, Vertriebshändlern und Einzelhändlern in Bezug auf wettbewerbsrechtlich relevante Vereinbarungen neu definiert.
Die neuen Regelungen haben dabei durchaus Einfluss auf den eCommerce. So war es Herstellern oder Lieferanten bislang möglich, ihren Händlern den Vertrieb ihrer Waren über das Internet zu verbieten: das ist in dieser Form nun nicht mehr erlaubt. Zwar können Händler im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen den Verkauf prinzipiell an das Vorhandensein eines stationären Ladenlokals binden, ausschließliche Online-Shops damit außen vor lassen (solange sie dies konsequent tun), der Vertrieb über das Internet kann aber nicht grundsätzlich unterbunden werden.
Konsequenzen haben die neuen Regelungen auch für den grenzüberschreitenden Handel. So kann ein Hersteller beispielsweise einem für den britischen Markt autorisierten Händler nicht mehr untersagen, seine Produkte auch an französische oder deutsche Kunden zu verkaufen. Der Händler darf in diesem Fall in Frankreich oder Deutschland keine aktive Werbung betreiben, findet ein deutscher Kunde jedoch den Weg in seinen Online-Shop, darf er ihn auch beliefern.
Die überarbeiteten Richtlinien sollen im Juni in Kraft treten und für die nächsten 12 Jahre Gültigkeit haben.
Quellen & Lesetipp:
> Pressemitteilung der EU-Kommission
> Patti Freeman Evans Blog (englisch)