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Beitrags-Archiv für die Kategory 'Politik'

EU-Pläne: Verdoppelung des Online-Handels bis 2015

Dienstag, 17. Januar 2012 8:12

Die EU hat einen Aktionsplan vorgelegt, der die Verdoppelung des Online-Handels bis zum Jahr 2015 zum Ziel hat. Im Rahmen der am 11. Januar 2012 vorgelegten “Digitalen Agenda” und der “Binnenmarktakte” wurde eine Mitteilung mit 16 konkreten Maßnahmen angenommen, die zum Ziel hat, den Anteil des eCommerce am gesamten Einzelhandel (beträgt derzeit 3,4%) sowie den Beitrag der Internetwirtschaft zum europäischen Bruttoinlandsprodukt (aktuell unter 3%) bis zum Jahr 2015 zu verdoppeln.

Chancen und Potenziale nutzen
Online-Handel und eCommerce verfügen nach Einschätzung der EU über ein großes Entwicklungspotenzial. Darüber hinaus werden von einem Wachstum des eCommerce Vorteile für den Arbeitsmarkt ebenso wie ein wachsender Verbrauchernutzen erwartet: zum einen soll der eCommerce für jeden Arbeitsplatz, der in anderen Wirtschaftsbereichen abgebaut wird, 2,6 neue Stellen schaffen. Zum anderen ermöglicht der Online-Handel eine größere Auswahl an Produkten und Händlern auch für Verbraucher in ländlichen und abgelegenen Gebieten.

Barrieren abbauen
Um das Wachstum des eCommerce zu beschleunigen, sollen vor allem im grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU Barrieren abgebaut und Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Probleme mit Zahlungen und Lieferungen sowie mit Verbraucherschutz und Verbraucherinformation sollen beseitigt, die Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten erleichtert und insgesamt eine größere Sicherheit im Internethandel geschaffen werden. Dazu gehören auch Investitionen in drahtlose Anschlüsse sowie die Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nach wie vor eines der Haupthemmnisse für den grenzüberschreitenden eCommerce. Deshalb werden hier zahlreiche Vereinheitlichungen und Vereinfachungen diskutiert. Neben den verbraucherrechtlichen Bestimmungen, von denen einige in der seit dem letzten Jahr vorliegenden neuen Verbraucherrechtsrichtlinie vereinheitlicht wurden, werden weiterhin ein gemeinsames europäisches Kaufrecht sowie Vereinfachungen in Bezug auf die Behandlung von Mehrwertsteuer, Urheberrechte und Datenschutz diskutiert.

Der komplette Text der Mitteilung findet sich hier.

Beruhigend zu sehen, dass die EU sich der Probleme, vor denen nicht nur Verbraucher, sondern auch Online-Händler im grenzüberschreitenden Handel stehen, bewusst geworden ist. Wir dürfen gespannt sein, wie  – und wann :-) -  die Lösungsansätze in die Tat umgesetzt werden…

KF / msh | Quelle: EU-Kommission

 

Thema: eCommerce, Newsticker, Politik, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Mariano Rajoy: Spanien hat einen neuen Regierungschef

Mittwoch, 21. Dezember 2011 12:39

Der Parteichef der konservativen Partido Popular (PP), Mariano Rajoy, wurde gestern zum neuen Ministerpräsidenten Spaniens gewählt und heute von König Juan Carlos vereidigt.

Rajoy ist damit ab sofort Regierungschef in Madrid. Die Mitgliederliste seines Kabinetts hält er bislang noch unter Verschluss.

> Mehr zur Vereidigung Rajoys (auf spanisch)

KF / msh

 

Thema: Land & Leute, Politik | Kommentare (0) | Autor:

Einheitliche Widerrufsfrist: Neue Verbraucherrechtsrichtlinie akzeptiert

Freitag, 24. Juni 2011 12:17

In der gestrigen Abstimmung im EU-Parlament ist der aktuelle Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie, die Regelungen für den Online-Handel in Europa vereinheitlichen will, wie erwartet angenommen worden. Kernpunkte der neuen Regelung sind:

  • EU-weit einheitliches 14tägiges Widerrufsrecht
  • umfassende Informationspflichten für Online-Händler, insbesondere vor Abschluss der Bestellung
  • Abschaffung der bislang nur in Deutschland geltenden 40-EUR-Klausel für die Rücksendekosten

Wenn die neuen Regelungen auch keine vollständige Harmonisierung des EU-weiten eCommerce zum Ergebnis haben, werden sie doch einige Unsicherheiten und Uneinheitlichkeiten im grenzüberschreitenden Online-Handel aushebeln. Beste Nachricht für Online-Händler und eCommerce-Dienstleister: die für den Online-Handel problematischsten Aspekte eines früheren Richtlinienentwurfs (EU-weite Ausweitung der 40-EUR-Klausel, Verpflichtung zum Versand in alle EU-Länder) wurden gestrichen. Auch wenn sie keinen revolutionären Charakterhat, dürften mit dem jetzigen Status der Richtlinie sowohl Händler als auch Verbraucher durchaus leben können.

Im nächsten Schritt muss die Richtlinie noch formal vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie dann offiziell in Kraft und muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werde.

KF/msh | Quelle: EU-Parlament | Aktueller Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie

Thema: eCommerce, Newsticker, Politik | Kommentare (0) | Autor:

Verbraucherrechts-Richtlinie: EU-Parlament stimmt heute ab

Donnerstag, 23. Juni 2011 10:44

Heute wird im EU-Parlament über die aktuelle Fassung der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie abgestimmt. Das vom ungarischen Vorsitz des Rats der Europäischen Union erarbeitete Kompromisspapier hat gute Chancen, akzeptiert zu werden, denn die strittigsten Punkte sind inzwischen ausgebügelt worden. So soll es nach aktuellem Stand keine Verpflichtung für Online-Händler zur Lieferung in alle EU-Länder geben, und auch beim Thema der Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs ist die unverhältnismäßig starke Kostenbelastung der Händler, die eine EU-weite Einführung der aktuell in Deutschland gültigen 40-EUR-Klausel bedeutet hätte, wohl vom Tisch.

Die deutlichste Harmonisierung wird in Sachen Widerrufsfrist geschehen: hier sollen EU-weit 14 Tage anstatt der bislang sehr unterschiedlichen Fristen zwischen 7 und 15 Tagen eingeführt werden.

Wenn das EU-Parlament heute zustimmt, wird die Richtlinie aller Voraussicht nach im Oktober im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit offiziell in Kraft treten. Den Mitgliedsländern bleiben dann allerdings noch zwei Jahre, um die Vorgaben in geltendes Recht umzusetzen.

KF/msh

Thema: eCommerce, Newsticker, Politik | Kommentare (0) | Autor:

Frankreich: Neuer Anlauf für die Google-Steuer

Dienstag, 21. Juni 2011 8:28

Obwohl sein Projekt in der Woche zuvor bei einer Abstimmung in der französischen Nationalversammlung durchgefallen war, hat Senator Philippe Marini vergangenen Mittwoch erneut einen Antrag auf Einführung seiner sog. „Google-Steuer“ gestellt. Gleichzeitig betonte er in Richtung des Nationalen Rates für Informationstechnologie (Conseil National du Numérique), es sei noch eine grundsätzliche Vorgehensweise in punkto Steuern im elektronischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten.

Die als Google-Steuer („taxe Google“) bekannt gewordene Abgabe soll nach dem Willen Marinis auf alle in Frankreich beauftragten Online-Werbe-Dienstleistungen erhoben werden, auch wenn diese im Ausland erbracht werden. Wie in vielen europäischen Ländern geht ein Großteil der Ausgaben französischer Firmen für Online-Werbung an den Marktführer Google. Da Google seinen Sitz in Irland hat, gehen dem französischen Staat dadurch hohe Steuersummen verloren.

Der Protest gegen die geplante Sonderabgabe wächst derweil weiter. Zuletzt hat die französische Gewerkschaft der Spieleentwickler SNJV (Syndicat National du Jeu Vidéo) die Senatoren aufgerufen, gegen die Steuer zu stimmen. Anstatt den Wachstumsmotor Internetbranche tatkräftig zu unterstützen, öffne die Sondersteuer Tür und Tor für umsatzstarke eCommerce-Unternehmen, ins Ausland abzuwandern.

KF/msh | Quelle: Frenchweb

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EU-Verbraucherrechts-Richtlinie: Kompromiss erarbeitet

Montag, 20. Juni 2011 7:42

Der ungarische Vorsitz des Rats der Europäischen Union hat ein Kompromiss-Papier zur neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie erarbeitet, das am vergangenen Donnerstag eine Abstimmung im Internal Market Committee (IMCO) erfolgreich hinter sich gebracht. Offenbar haben die massiven Proteste von Seiten der Branchenverbände Früchte getragen: die Verpflichtung zur Lieferung in alle EU-Länder findet sich in der nun vorliegenden Fassung nicht mehr. Ebenso Entwarnung kann es wohl in Sachen Rücksendekosten geben:  die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der derzeit nur in Deutschland gültigen 40-EUR-Klausel ist offenbar ebenfalls vom Tisch.

Unter anderem sind geplant:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit max. weiteren 14 Tagen Zeit für die Rücksendung der widerrufenen Produkte,
  • das Verbot, dem Verbraucher für die Nutzung von Zahlungsmitteln höhere zusätzliche Kosten als die dem Händler tatsächlich entstehenden aufzuerlegen,
  • die Verpflichtung, für Anfragen nach der Bestellung eine Telefonnummer zu Standard-Verbindungspreisen zur Verfügung zu stellen,
  • umfassende Informationspflichten vor allem vor Abschluss der Bestellung.

Die Richtlinie wird am 23. Juni dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

KF/msh | Quellen: Tecnologiapyme | imrg| Ungarischer Vorsitz des Rats der Europäischen Union

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EU-Verbraucherrecht: Aus für die 40-EUR-Klausel

Dienstag, 14. Juni 2011 8:10

Der kürzlich von Branchenverbänden in ganz Europa scharf kritisierte Entwurf für eine neue EU- Verbraucherrechtsrichtlinie hat eine weitere Hürde genommen, dabei aber zumindest einen kritischen Aspekt verloren. Als Ergebnis der Verhandlungsrunde zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat am 07. Juni 2011 wurde u.a. eine EU-weit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen festgelegt, außerdem wurden weitreichende Informationsvorschriften sowie ein Schutz der Verbraucher vor versteckten Kosten (bspw. durch vorausgewählte Checkboxen) beschlossen.

Nicht durch die Abstimmung schaffte es aufgrund des massiven Protestes seitens des Handels die Aufnahme der derzeit nur in Deutschland geltenden 40-EUR-Klausel, nach der bei einem zurückgesendeten Warenwert von über 40 EUR der Verkäufer zusätzlich zu den Hinsendekosten auch die Rücksendekosten zu tragen hat. In Deutschland darf also auf ein Ende dieser für die Händler problematischen einseitigen Kostenverteilung gehofft werden.

KF/msh | Quellen: EU-Kommission | Internet Retailing

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Kritik an EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht wächst

Freitag, 1. April 2011 9:03

Auch der britische Onlinehandels-Verband IMRG (Interactive Media in Retail Group) hat sich kritisch zum aktuellen Entwurf der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie geäußert. Der Verband wendet sich u.a. gegen die geplante Pflicht zur Lieferung in alle EU-Mitgliedsstaaten, die besonders in Kombination mit der Pflicht zur Erstattung von Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts eine unverhältnismäßig hohe Benachteiligung der Händler mit sich bringt. Als weitere Änderung ist nämlich, anstatt die bislang nur in Deutschland geltende 40 EUR-Klausel dort abzuschaffen, die Ausweitung der Klausel auf ganz Europa geplant – so dass bei einem Widerruf von Produkten mit mehr als 40 EUR Warenwert der Händler sowohl Hin- als auch Rücksendekosten zu tragen hat.

Andrew McClelland, COO des IMRG, stellt bei einem Vergleich der geplanten Änderungen mit dem stationären Handel ein deutliches Ungleichgewicht fest: “Händler für das Zurücksenden eines Produktes zahlen zu lassen, weil der Kunde seine Meinung geändert hat, ist, als würde ein Ladengeschäft seinen Kunden Benzin- und Parkkosten erstatten”. Ein kaum denkbares Szenario für den Einzelhandel.

Schweigen bei deutschen Branchenverbänden

In Deutschland fragt man sich so langsam: wann äußern sich die hiesigen Branchenverbände zu diesem Thema, z.B. der bvh? Bisher Schweigen im Walde, dabei geht es hier um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft des europäischen eCommerce…

KF/msh | Quelle: Internet Retailing

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Online-Handel in der EU: Kritik an geplanter Verbraucherrechts-Richtlinie

Freitag, 25. März 2011 14:12

Bei einer Probeabstimmung am 24.03. hat das EU-Parlament den aktuellen Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie vorerst bestätigt, sich aber ein abschließendes Votum noch vorbehalten.

Während die EU-Organe die Stärkung des Verbraucherschutzes durch die neue Richtlinie feiern, ruft der Richtlinienentwurf auf der Seite der Händler Enttäuschung und Kritik hervor. Denn anstatt die rechtlichen Grundlagen für den Online-Handel europaweit zu vereinheitlichen, erlaubt die derzeitige Richtlinie weiterhin länderspezifische Ausprägungen des Verbraucherrechts im Fernabsatz. Vereinheitlicht werden soll in erster Linie die Widerrufsfrist – 14 Werktage in allen EU-Ländern – , außerdem soll offenbar die bislang nur in Deutschland gültige und durchaus umstrittene 40-EUR-Klausel europaweit eingeführt werden.

Neue Verpflichtungen statt Vereinfachungen

Anstelle von Vereinheitlichungen und damit Vereinfachungen für den Online-Handel bürdet die Richtlinie den Händlern immer neue Kosten und Informationsverpflichtungen auf. So fordert beispielsweise der neue Artikel 11, Absatz 2, dass jede “Website für den elektronischen Geschäftsverkehr” auf der Startseite bereits anzugeben hat, “ob Beschränkungen – einschließlich der Zahlungsmöglichkeiten – für Lieferungen in bestimmte Mitgliedstaaten bestehen.”

Neue Informationen zur angeblich geplanten Lieferpflicht lieferte die Plenarsitzung nicht, die Formulierung des Entwurfs spricht weiterhin von einer Verpflichtung zur Lieferung nach Anfrage durch den Kunden – nicht aber zur Ausrichtung des Shops auf alle EU-Länder.

Dass die Hemmschwellen für den grenzüberschreitenden Handel, wie eine aktuelle EU-Studie erst vor wenigen Tagen ergeben hat, mehr auf Seiten der Händler als auf Kundenseite liegen, wird sich bei Durchsetzung dieser Richtlinie nicht ändern – ganz im Gegenteil…

Kritik von Branchenverbänden

Die endgültige Verabschiedung der Richtlinie ist für Dezember 2011 geplant, mit einer Umsetzung ist nicht vor 2013 zu rechnen. Zeit, die die Branche nutzen sollte, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die EU-Entscheider von den zu erwartenden negativen Auswirkungen der Richtlinie auf den (grenzüberschreitenden) Online-Handel, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, zu überzeugen.

Erste Branchenverbände haben bereits Kritik an der Richtlinie geäußert. So haben beispielsweise BusinessEurope, EuroChambres und UEAPME eine gemeinsame Presserklärung und einen offenen Brief an das EU-Parlament veröffentlicht, in dem sie u.a. eine vollständige Harmonisierung und die Vermeidung zusätzlicher Informationspflichten für Online-Händler fordern.

KF/msh

> Zur aktuellen Fassung des Richtlinienentwurfs (DOC, ab S. 60)

Thema: eCommerce, Newsticker, Politik, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Neues zur geplanten Lieferpflicht innerhalb der EU

Montag, 7. März 2011 8:02

Nachdem der Richtlinienentwurf zur neuen Verbraucherrechtsrichtlinie nun öffentlich vorliegt und inzwischen auch von diversen Seiten analysiert wurde, lässt er sich bislang noch mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen für den grenzüberschreitenden eCommerce interpretieren. Der entscheidende Passus, der neu hinzugefügte Artikel 22a, lautet unter der Überschrift “Recht auf Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat” wie folgt:

“Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag hat der Verbraucher das Recht, vom Gewerbetreibenden die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat zu verlangen. Der Gewerbetreibende kommt dieser Forderung nach, sofern dies technisch durchführbar ist und der Verbraucher bereit ist, alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Gewerbetreibende beziffert diese Kosten stets im Voraus.”

Zum einen lässt die Formulierung, wie auch Dr. Carsten Föhlisch vom Shopbetreiber-Blog ausführt, insofern leichte Entwarnung zu, als dass damit keine Ausrichtung von Online-Shops auf sämtliche Mitgliedsstaaten gefordert wird, sondern dem Händler lediglich die Möglichkeit genommen wird, Anfragen aus EU-Mitgliedsstaaten zurückzuweisen. Da für Lieferungen von Produkten die technische Durchführbarkeit nur selten in Frage stehen dürfte, bedeutet dies: Fragt ein Verbraucher an, muss er unter den genannten Bedingungen auch beliefert werden.

Auf der anderen Seite bleiben natürlich Risiken aus nachvertraglichen Konflikten bestehen: Z.B. wenn der Verbraucher auf dem an seinem Wohnsitz geltenden Verbraucherrecht besteht oder auch, wie  in Bezug auf die vom Händler zu tragenden Versandkosten bei Widerruf, die bei einer Lieferung ins Ausland deutlich höher sein können (vgl. hierzu die Ausführungen von versandhandelsrecht.de).

Vom Katastrophenszenario für den Online-Handel, vor allem für kleinere Shops, ist also derzeit nicht auszugehen, dennoch bleiben Risiken, von denen man nur hoffen kann, dass sie bei der Ausarbeitung und endgültigen Umsetzung der Richtlinie aus dem Weg geräumt werden.

Nähere Informationen sind wohl Ende des Monats zu erwarten – für den 23. März ist im Europäischen Parlament eine Aussprache zum Richtlinienentwurf angesetzt.

KF/msh | Quellen: Europäisches Parlament | versandhandelsrecht.de | shopbetreiber-blog.de

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