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Beitrags-Archiv für die Kategory 'Recht'

EU-Pläne: Verdoppelung des Online-Handels bis 2015

Dienstag, 17. Januar 2012 8:12

Die EU hat einen Aktionsplan vorgelegt, der die Verdoppelung des Online-Handels bis zum Jahr 2015 zum Ziel hat. Im Rahmen der am 11. Januar 2012 vorgelegten “Digitalen Agenda” und der “Binnenmarktakte” wurde eine Mitteilung mit 16 konkreten Maßnahmen angenommen, die zum Ziel hat, den Anteil des eCommerce am gesamten Einzelhandel (beträgt derzeit 3,4%) sowie den Beitrag der Internetwirtschaft zum europäischen Bruttoinlandsprodukt (aktuell unter 3%) bis zum Jahr 2015 zu verdoppeln.

Chancen und Potenziale nutzen
Online-Handel und eCommerce verfügen nach Einschätzung der EU über ein großes Entwicklungspotenzial. Darüber hinaus werden von einem Wachstum des eCommerce Vorteile für den Arbeitsmarkt ebenso wie ein wachsender Verbrauchernutzen erwartet: zum einen soll der eCommerce für jeden Arbeitsplatz, der in anderen Wirtschaftsbereichen abgebaut wird, 2,6 neue Stellen schaffen. Zum anderen ermöglicht der Online-Handel eine größere Auswahl an Produkten und Händlern auch für Verbraucher in ländlichen und abgelegenen Gebieten.

Barrieren abbauen
Um das Wachstum des eCommerce zu beschleunigen, sollen vor allem im grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU Barrieren abgebaut und Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Probleme mit Zahlungen und Lieferungen sowie mit Verbraucherschutz und Verbraucherinformation sollen beseitigt, die Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten erleichtert und insgesamt eine größere Sicherheit im Internethandel geschaffen werden. Dazu gehören auch Investitionen in drahtlose Anschlüsse sowie die Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Die unterschiedlichen Rechtssysteme in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nach wie vor eines der Haupthemmnisse für den grenzüberschreitenden eCommerce. Deshalb werden hier zahlreiche Vereinheitlichungen und Vereinfachungen diskutiert. Neben den verbraucherrechtlichen Bestimmungen, von denen einige in der seit dem letzten Jahr vorliegenden neuen Verbraucherrechtsrichtlinie vereinheitlicht wurden, werden weiterhin ein gemeinsames europäisches Kaufrecht sowie Vereinfachungen in Bezug auf die Behandlung von Mehrwertsteuer, Urheberrechte und Datenschutz diskutiert.

Der komplette Text der Mitteilung findet sich hier.

Beruhigend zu sehen, dass die EU sich der Probleme, vor denen nicht nur Verbraucher, sondern auch Online-Händler im grenzüberschreitenden Handel stehen, bewusst geworden ist. Wir dürfen gespannt sein, wie  – und wann :-) -  die Lösungsansätze in die Tat umgesetzt werden…

KF / msh | Quelle: EU-Kommission

 

Thema: eCommerce, Newsticker, Politik, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Einheitliches Widerrufsrecht in der EU: der Countdown läuft

Mittwoch, 7. Dezember 2011 9:15

Im Juni wurde die neue EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht, die u.a. ein weitgehend harmonisiertes Widerrufsrecht für den Fernsabsatz enthält, vom EU-Parlament angenommen.

Am 22. November 2011 wurde sie nun offiziell im Amtsblatt verkündet. Damit haben die Mitgliedsstaaten ab sofort noch 24 Monate Zeit, um die Vorgaben in geltendes Recht umzusetzen.

Zentrale Punkte der neuen Richtlinie sind:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen,
  • eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular,
  • eine einheitliche Verlängerung der Widerrufsfrist auf 12 Monate bei Nicht-Aufklärung,
  • eine Aufteilung der Versandkosten beim Widerruf: der Händler hat die Hinsendekosten zu erstatten, der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen (für Deutschland bedeutet das eine Abschaffung der bislang nur hierzuland geltenden 40-EUR-Klausel).

KF / msh| Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union

Thema: eCommerce, Newsticker, Recht | Kommentare (1) | Autor:

Mehr Schutz vor Abmahnungen für Online-Händler

Dienstag, 8. November 2011 9:38

Dass Abmahnungen schon lange nicht mehr primär für ihren ursprünglichen Zweck der außergerichtlichen Einforderung von berechtigten Interessen genutzt werden, dürfte jedem Online-Händler schmerzhaft bewusst sein. Im Schnitt erhielt jeder Online-Händler einer Umfrage von Trusted Shops zufolge im Jahr 2011 1,4 Abmahnungen – und im Vergleich zum Vorjahr sind das schon wenige. In den meisten Fällen standen dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Fokus, auch fehlerhafte AGB oder Preisangaben wurden abgemahnt.

Den Umstand, dass zahlreiche Abmahnungen missbräuchlich eingesetzt und häufig auch Bagatellverstöße mit hohen Summen abgemahnt wurden, will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einer aktuellen Pressemitteilung zufolge beheben. Der finanzielle Anreiz für Abmahnungen soll reduziert, die freie Gerichtswahl für den Abmahnenden beendet werden.

Online-Händler, vor allem kleinere, werden das mit Erleichterung hören – bleibt jedoch abzuwarten, was in der Praxis daraus wird. Ob die Änderungen den Abmahnhaien tatsächlich die Geschäftsgrundlage entziehen können? Für den seriösen Online-Handel wäre das die Nachricht des Jahres…

KF / msh | Quellen: BMJ | Trusted Shops

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Spätestens jetzt: Auf neue Widerrufsbelehrung umstellen

Donnerstag, 3. November 2011 8:55

Am morgigen 04. November endet die Übergangsfrist für die neue Widerrufsbelehrung, die am 04. August 2011 in Kraft getreten ist. Wer in seinem Online-Shop noch nicht auf die neuen Texte umgestiegen ist, sollte das also schleunigst tun, denn ab morgen ist – wie leider bei jeder Gesetzesänderung in diesem Bereich – wohl mit zahlreichen Abmahnungen von alten Texten zur Widerrufsbelehrung zu rechnen.

> Infos und Tipps zur neuen Widerrufsbelehrung

KF/msh

Thema: eCommerce, Newsticker, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Wie heißt Ihr Provider? Impressumspflichten in Frankreich

Dienstag, 1. November 2011 8:36

Dass in den 27 EU-Mitgliedsstaaten teilweise sehr unterschiedliche Rechtsvorschriften herrschen, die auch international verkaufende Online-Händler berücksichtigen müssen, ist lange bekannt. In den meisten Fällen konzentrieren sich die Anpassungen und Lokalisierungen jedoch auf verbraucherrechtliche Themen wie das Widerrufsrecht mit seinen – bislang noch – unterschiedlichen Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.

Informationspflichten berücksichtigen

Dass aber auch z.B. im Impressum je nach Land sehr unterschiedliche Angaben gemacht werden müssen, ist weitaus weniger bekannt. Eine informative Zusammenstellung der Impressums-Pflichtangaben für einen Verkauf nach Frankreich findet sich aktuell im Shopbetreiber-Blog: dort stellt die französische Juristin Glynnis Makoundou dar, warum es teuer werden kann, bei auf Frankreich abzielenden Verkaufsaktivitäten die französischen Impressumspflichten nicht zu kennen. Oder wussten Sie, dass Sie Name und Adresse Ihres Providers angeben müssen, um in Frankreich rechtmäßig als Online-Händler agieren zu dürfen?

> Zum Artikel

KF / msh | Quelle: shopbetreiber-blog.de

Übrigens: Das war der 200. mehrsprachig handeln-Newstickereintrag zum Thema internationaler eCommerce! Wollen Sie regelmäßig über Entwicklungen im grenzüberschreitenden Online-Handel auf dem Laufenden bleiben und Wissenswertes über Ihre potenziellen Zielmärkte erfahren? Dann abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter!

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Grenzüberschreitend (ver)kaufen: Gemeinsames europäisches Kaufrecht

Mittwoch, 19. Oktober 2011 9:05

Dass die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen in den 27 EU-Mitgliedsstaten einer der größten Bremsfaktoren für den grenzüberschreitenden Handel – vor allem auch den Online-Handel – sind, ist lange bekannt und inzwischen auch in die EU-Kommission durchgedrungen. Diversen Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Verbraucherrechtsbestimmungen, wurden bereits mit mal mehr, mal weniger Erfolg umgesetzt – zuletzt in Form der neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie, die am 11. Oktober 2011 vom  Ministerrat angenommen wurde, und die u.a. eine Vereinheitlichung der Widerrufsfrist auf 14 Tage enthält.

Nun will die EU-Kommission aber noch einen Schritt weitergehen und hat ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgeschlagen. Das gemeinsame Kaufrecht soll als fakultatives, d.h. freiwillig wählbares Recht, eine mögliche Grundlage für grenzüberschreitende Kaufverträge bieten.

Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht gilt nur dann, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig und ausdrücklich darauf verständigen, ist auf Kaufverträge und Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte anwendbar und kann sowohl im B2B- als auch im B2C-Handel eingesetzt werden.

Bleibt abzuwarten, wie dieser begrüßenswerte Vorschlag in die Praxis umgesetzt wird – eine Erleichterung gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die die großen Potenziale des Binnenmarktes für sich nutzen möchten, wäre zweifellos mehr als willkommen.

KF/msh | Quelle: europa.eu

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Online-Handel: Bundeskabinett beschließt Button-Lösung

Mittwoch, 24. August 2011 16:23

Einer Richtlinie des EU-Parlaments folgend, hat das Bundeskabinett heute die Umsetzung der sogenannten “Button-Lösung”beschlossen. Die neue Lösung sieht vor, dass der Verbraucher bei jedem Vertragsschluss im Internet vor Abschluss ausdrücklich über sämtliche anfallenden Kosten informiert werden muss und durch Klicken eines entsprechenden Buttons explizit bestätigen muss, dass er diese Kosten zur Kenntnis genommen hat.

Ziel der Button-Lösung ist die Vermeidung von Abo-Fallen und ähnlichen Tricks, mit denen Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Die neue Regelung trifft aber genauso alle seriösen Online-Händler, da die in Zukunft vorgeschriebenen Formulierungen viele Verbraucher eher verunsichern und aller Voraussicht nach zu zahlreichen Kaufabbrüchen führen werden.

KF/msh

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Leitet durch den Paragraphendschungel: Widerrufstextgenerator

Donnerstag, 11. August 2011 10:02

Wie kürzlich gemeldet, sind vor wenigen Tagen diverse Änderungen an der Widerrufsbelehrung für den Online-Handel in Kraft getreten. Spätestens innerhalb der nächsten drei Monate sollten Online-Händler auf den neuen Mustertext umstellen – doch das gesetzliche Muster ist gar nicht so einfach zu durchblicken.

Eine Hilfe durch den Paragraphendschungel bietet nun der Händlerbund, Deutschlands größter Onlinehandelsverband. Auf seinen Webseiten stellt der Verband einen Widerrufstextgenerator zur Verfügung:  Mit wenigen Klicks kann jeder Online-Händler sich hier den für ihn gültigen Text der Widerrufsbelehrung zusammenstellen, ohne sich in den verschachtelten Fußnoten des gesetzlichen Mustertextes zu verlaufen.

KF/msh | Quelle: Händlerbund

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Neue Widerrufsbelehrung ab heute in Kraft

Donnerstag, 4. August 2011 14:53

Mit dem heutigen 04. August 2011 treten verschiedene Änderungen an der Widerrufs- und Rückgabebelehrung für den Online-Handel in Kraft. Die Änderungen betreffen u.a. den Wertersatz und die Kosten der Rücksendung bei Widerruf.

Eine übersichtliche Zusammenfassung der vorzunehmenden Änderungen stellt Rechtsanwalt Rolf Albrecht in der eCommerceLounge zur Verfügung, eine sehr ausführliche Darstellung mit Mustertexten findet sich im Shopbetreiber-Blog von TrustedShops. Das amtliche Muster für die neue Widerrufsbelehrung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 03.08.2011 veröffentlicht.

Für die Umsetzung der Änderungen gilt eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 04.11.2011. Dennoch ist Online-Händlern anzuraten, ihre Texte baldmöglichst anzupassen, um beispielsweise Nachteile bei der Geltendmachung von Nutzungswertersatz zu vermeiden.

KF/msh

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EU-Verbraucherrechts-Richtlinie: Kompromiss erarbeitet

Montag, 20. Juni 2011 7:42

Der ungarische Vorsitz des Rats der Europäischen Union hat ein Kompromiss-Papier zur neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie erarbeitet, das am vergangenen Donnerstag eine Abstimmung im Internal Market Committee (IMCO) erfolgreich hinter sich gebracht. Offenbar haben die massiven Proteste von Seiten der Branchenverbände Früchte getragen: die Verpflichtung zur Lieferung in alle EU-Länder findet sich in der nun vorliegenden Fassung nicht mehr. Ebenso Entwarnung kann es wohl in Sachen Rücksendekosten geben:  die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der derzeit nur in Deutschland gültigen 40-EUR-Klausel ist offenbar ebenfalls vom Tisch.

Unter anderem sind geplant:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit max. weiteren 14 Tagen Zeit für die Rücksendung der widerrufenen Produkte,
  • das Verbot, dem Verbraucher für die Nutzung von Zahlungsmitteln höhere zusätzliche Kosten als die dem Händler tatsächlich entstehenden aufzuerlegen,
  • die Verpflichtung, für Anfragen nach der Bestellung eine Telefonnummer zu Standard-Verbindungspreisen zur Verfügung zu stellen,
  • umfassende Informationspflichten vor allem vor Abschluss der Bestellung.

Die Richtlinie wird am 23. Juni dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

KF/msh | Quellen: Tecnologiapyme | imrg| Ungarischer Vorsitz des Rats der Europäischen Union

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