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Beitrags-Archiv für die Kategory 'Recht'

Neue Widerrufsbelehrung ab heute in Kraft

Donnerstag, 4. August 2011 14:53

Mit dem heutigen 04. August 2011 treten verschiedene Änderungen an der Widerrufs- und Rückgabebelehrung für den Online-Handel in Kraft. Die Änderungen betreffen u.a. den Wertersatz und die Kosten der Rücksendung bei Widerruf.

Eine übersichtliche Zusammenfassung der vorzunehmenden Änderungen stellt Rechtsanwalt Rolf Albrecht in der eCommerceLounge zur Verfügung, eine sehr ausführliche Darstellung mit Mustertexten findet sich im Shopbetreiber-Blog von TrustedShops. Das amtliche Muster für die neue Widerrufsbelehrung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 03.08.2011 veröffentlicht.

Für die Umsetzung der Änderungen gilt eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 04.11.2011. Dennoch ist Online-Händlern anzuraten, ihre Texte baldmöglichst anzupassen, um beispielsweise Nachteile bei der Geltendmachung von Nutzungswertersatz zu vermeiden.

KF/msh

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EU-Verbraucherrechts-Richtlinie: Kompromiss erarbeitet

Montag, 20. Juni 2011 7:42

Der ungarische Vorsitz des Rats der Europäischen Union hat ein Kompromiss-Papier zur neuen EU-Verbraucherrechtsrichtlinie erarbeitet, das am vergangenen Donnerstag eine Abstimmung im Internal Market Committee (IMCO) erfolgreich hinter sich gebracht. Offenbar haben die massiven Proteste von Seiten der Branchenverbände Früchte getragen: die Verpflichtung zur Lieferung in alle EU-Länder findet sich in der nun vorliegenden Fassung nicht mehr. Ebenso Entwarnung kann es wohl in Sachen Rücksendekosten geben:  die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der derzeit nur in Deutschland gültigen 40-EUR-Klausel ist offenbar ebenfalls vom Tisch.

Unter anderem sind geplant:

  • eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit max. weiteren 14 Tagen Zeit für die Rücksendung der widerrufenen Produkte,
  • das Verbot, dem Verbraucher für die Nutzung von Zahlungsmitteln höhere zusätzliche Kosten als die dem Händler tatsächlich entstehenden aufzuerlegen,
  • die Verpflichtung, für Anfragen nach der Bestellung eine Telefonnummer zu Standard-Verbindungspreisen zur Verfügung zu stellen,
  • umfassende Informationspflichten vor allem vor Abschluss der Bestellung.

Die Richtlinie wird am 23. Juni dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

KF/msh | Quellen: Tecnologiapyme | imrg| Ungarischer Vorsitz des Rats der Europäischen Union

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EU-Verbraucherrecht: Aus für die 40-EUR-Klausel

Dienstag, 14. Juni 2011 8:10

Der kürzlich von Branchenverbänden in ganz Europa scharf kritisierte Entwurf für eine neue EU- Verbraucherrechtsrichtlinie hat eine weitere Hürde genommen, dabei aber zumindest einen kritischen Aspekt verloren. Als Ergebnis der Verhandlungsrunde zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat am 07. Juni 2011 wurde u.a. eine EU-weit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen festgelegt, außerdem wurden weitreichende Informationsvorschriften sowie ein Schutz der Verbraucher vor versteckten Kosten (bspw. durch vorausgewählte Checkboxen) beschlossen.

Nicht durch die Abstimmung schaffte es aufgrund des massiven Protestes seitens des Handels die Aufnahme der derzeit nur in Deutschland geltenden 40-EUR-Klausel, nach der bei einem zurückgesendeten Warenwert von über 40 EUR der Verkäufer zusätzlich zu den Hinsendekosten auch die Rücksendekosten zu tragen hat. In Deutschland darf also auf ein Ende dieser für die Händler problematischen einseitigen Kostenverteilung gehofft werden.

KF/msh | Quellen: EU-Kommission | Internet Retailing

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Widerrufsrecht: Rechtsausschuss beschließt Änderungen zum Wertersatz

Dienstag, 17. Mai 2011 8:36

Vergangene Woche hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf passieren lassen, der Änderungen beim Wertersatz für den Falle eines Widerrufs im Fernabsatz zum Gegenstand hat. Dem Entwurf zufolge sollen die Möglichkeiten für Händler eingeschränkt werden, vom Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz zu fordern. Die Forderung nach Wertersatz soll nur noch für solche Fälle rechtens sein, in denen der Verbraucher die Ware “in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht.”

Im Zuge einer Verabschiedung des Gesetzes würden auch die Vorschriften für die Widerrufsbelehrung geändert und ein entsprechend neuer Mustertext nötig.

KF/msh | Quelle: shopbetreiber-blog.de

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Kritik an EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht wächst

Freitag, 1. April 2011 9:03

Auch der britische Onlinehandels-Verband IMRG (Interactive Media in Retail Group) hat sich kritisch zum aktuellen Entwurf der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie geäußert. Der Verband wendet sich u.a. gegen die geplante Pflicht zur Lieferung in alle EU-Mitgliedsstaaten, die besonders in Kombination mit der Pflicht zur Erstattung von Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts eine unverhältnismäßig hohe Benachteiligung der Händler mit sich bringt. Als weitere Änderung ist nämlich, anstatt die bislang nur in Deutschland geltende 40 EUR-Klausel dort abzuschaffen, die Ausweitung der Klausel auf ganz Europa geplant – so dass bei einem Widerruf von Produkten mit mehr als 40 EUR Warenwert der Händler sowohl Hin- als auch Rücksendekosten zu tragen hat.

Andrew McClelland, COO des IMRG, stellt bei einem Vergleich der geplanten Änderungen mit dem stationären Handel ein deutliches Ungleichgewicht fest: “Händler für das Zurücksenden eines Produktes zahlen zu lassen, weil der Kunde seine Meinung geändert hat, ist, als würde ein Ladengeschäft seinen Kunden Benzin- und Parkkosten erstatten”. Ein kaum denkbares Szenario für den Einzelhandel.

Schweigen bei deutschen Branchenverbänden

In Deutschland fragt man sich so langsam: wann äußern sich die hiesigen Branchenverbände zu diesem Thema, z.B. der bvh? Bisher Schweigen im Walde, dabei geht es hier um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft des europäischen eCommerce…

KF/msh | Quelle: Internet Retailing

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Online-Handel in der EU: Kritik an geplanter Verbraucherrechts-Richtlinie

Freitag, 25. März 2011 14:12

Bei einer Probeabstimmung am 24.03. hat das EU-Parlament den aktuellen Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie vorerst bestätigt, sich aber ein abschließendes Votum noch vorbehalten.

Während die EU-Organe die Stärkung des Verbraucherschutzes durch die neue Richtlinie feiern, ruft der Richtlinienentwurf auf der Seite der Händler Enttäuschung und Kritik hervor. Denn anstatt die rechtlichen Grundlagen für den Online-Handel europaweit zu vereinheitlichen, erlaubt die derzeitige Richtlinie weiterhin länderspezifische Ausprägungen des Verbraucherrechts im Fernabsatz. Vereinheitlicht werden soll in erster Linie die Widerrufsfrist – 14 Werktage in allen EU-Ländern – , außerdem soll offenbar die bislang nur in Deutschland gültige und durchaus umstrittene 40-EUR-Klausel europaweit eingeführt werden.

Neue Verpflichtungen statt Vereinfachungen

Anstelle von Vereinheitlichungen und damit Vereinfachungen für den Online-Handel bürdet die Richtlinie den Händlern immer neue Kosten und Informationsverpflichtungen auf. So fordert beispielsweise der neue Artikel 11, Absatz 2, dass jede “Website für den elektronischen Geschäftsverkehr” auf der Startseite bereits anzugeben hat, “ob Beschränkungen – einschließlich der Zahlungsmöglichkeiten – für Lieferungen in bestimmte Mitgliedstaaten bestehen.”

Neue Informationen zur angeblich geplanten Lieferpflicht lieferte die Plenarsitzung nicht, die Formulierung des Entwurfs spricht weiterhin von einer Verpflichtung zur Lieferung nach Anfrage durch den Kunden – nicht aber zur Ausrichtung des Shops auf alle EU-Länder.

Dass die Hemmschwellen für den grenzüberschreitenden Handel, wie eine aktuelle EU-Studie erst vor wenigen Tagen ergeben hat, mehr auf Seiten der Händler als auf Kundenseite liegen, wird sich bei Durchsetzung dieser Richtlinie nicht ändern – ganz im Gegenteil…

Kritik von Branchenverbänden

Die endgültige Verabschiedung der Richtlinie ist für Dezember 2011 geplant, mit einer Umsetzung ist nicht vor 2013 zu rechnen. Zeit, die die Branche nutzen sollte, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die EU-Entscheider von den zu erwartenden negativen Auswirkungen der Richtlinie auf den (grenzüberschreitenden) Online-Handel, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, zu überzeugen.

Erste Branchenverbände haben bereits Kritik an der Richtlinie geäußert. So haben beispielsweise BusinessEurope, EuroChambres und UEAPME eine gemeinsame Presserklärung und einen offenen Brief an das EU-Parlament veröffentlicht, in dem sie u.a. eine vollständige Harmonisierung und die Vermeidung zusätzlicher Informationspflichten für Online-Händler fordern.

KF/msh

> Zur aktuellen Fassung des Richtlinienentwurfs (DOC, ab S. 60)

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Neues zur geplanten Lieferpflicht innerhalb der EU

Montag, 7. März 2011 8:02

Nachdem der Richtlinienentwurf zur neuen Verbraucherrechtsrichtlinie nun öffentlich vorliegt und inzwischen auch von diversen Seiten analysiert wurde, lässt er sich bislang noch mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen für den grenzüberschreitenden eCommerce interpretieren. Der entscheidende Passus, der neu hinzugefügte Artikel 22a, lautet unter der Überschrift “Recht auf Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat” wie folgt:

“Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag hat der Verbraucher das Recht, vom Gewerbetreibenden die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat zu verlangen. Der Gewerbetreibende kommt dieser Forderung nach, sofern dies technisch durchführbar ist und der Verbraucher bereit ist, alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Gewerbetreibende beziffert diese Kosten stets im Voraus.”

Zum einen lässt die Formulierung, wie auch Dr. Carsten Föhlisch vom Shopbetreiber-Blog ausführt, insofern leichte Entwarnung zu, als dass damit keine Ausrichtung von Online-Shops auf sämtliche Mitgliedsstaaten gefordert wird, sondern dem Händler lediglich die Möglichkeit genommen wird, Anfragen aus EU-Mitgliedsstaaten zurückzuweisen. Da für Lieferungen von Produkten die technische Durchführbarkeit nur selten in Frage stehen dürfte, bedeutet dies: Fragt ein Verbraucher an, muss er unter den genannten Bedingungen auch beliefert werden.

Auf der anderen Seite bleiben natürlich Risiken aus nachvertraglichen Konflikten bestehen: Z.B. wenn der Verbraucher auf dem an seinem Wohnsitz geltenden Verbraucherrecht besteht oder auch, wie  in Bezug auf die vom Händler zu tragenden Versandkosten bei Widerruf, die bei einer Lieferung ins Ausland deutlich höher sein können (vgl. hierzu die Ausführungen von versandhandelsrecht.de).

Vom Katastrophenszenario für den Online-Handel, vor allem für kleinere Shops, ist also derzeit nicht auszugehen, dennoch bleiben Risiken, von denen man nur hoffen kann, dass sie bei der Ausarbeitung und endgültigen Umsetzung der Richtlinie aus dem Weg geräumt werden.

Nähere Informationen sind wohl Ende des Monats zu erwarten – für den 23. März ist im Europäischen Parlament eine Aussprache zum Richtlinienentwurf angesetzt.

KF/msh | Quellen: Europäisches Parlament | versandhandelsrecht.de | shopbetreiber-blog.de

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Versand in die gesamte EU bald Pflicht?

Dienstag, 1. März 2011 17:56

Gemäß einer Meldung der Financial Times Deutschland (FTD) hat die Europäische Kommission eine Kehrtwendung in der Frage um den grenzüberschreitenden Online-Handel hingelegt. Anstatt, wie bislang geplant, die rechtlichen Voraussetzungen für den innereuropäischen eCommerce zu vereinheitlichen, sollen die Unterschiede bestehen bleiben – wären dabei aber angeblich auch von allen Online-Händlern ohne Ausnahme zu berücksichtigen. Denn laut FTD sieht der aktuelle Entwurf vor, dass Händler verpflichtet werden, in alle Mitgliedsstaaten der EU zu versenden…

Bisher scheint den neuen Richtlinienentwurf jedoch außer FTD noch niemand gesehen zu haben. Insofern bleibt erst einmal abzuwarten, ob sich diese für den eCommerce zweifelsfrei katastrophale Interpretation der Dinge bestätigt, oder ob der veränderte Entwurf doch in eine andere Richtung zielt… Am 08./09. März soll im EU-Parlament über die Verbraucherrechtsrichtlinie abgestimmt werden – dann sind wir hoffentlich schlauer…

Eine Zwangsberücksichtigung der Verbraucherrechtsvorschriften aller EU-Mitgliedsstaaten wäre für kleinere Shops häufig das Aus, denn die dazugehörigen Anpassungen und rechtlichen Absicherungen können sich nur die Großen problemlos leisten…

KF/msh | Quelle: Financial Times Deutschland

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Online-Handel in der EU: Einheitliche Widerrufsfrist kommt

Montag, 7. Februar 2011 7:58

Eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen im EU-weiten Online-Handel kommt – irgendwann. Das ist wohl so ziemlich das einzige, dessen man sich nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments sicher sein kann. Der Ausschuss hatte am 01. Februar über die neue EU-weite Verbraucherrechts-Richtlinie abzustimmen und entschied nach kontroversen Diskussionen zugunsten des Richtlinienentwurfs, allerdings mit zahlreichen Anmerkungen und Potenzial für weitere Auseinandersetzungen.

Eine Woche vorher hatten die EU-Mitgliedsstaaten dem Entwurf bereits zugestimmt.

Kernpunkte der Vereinheitlichungen, die den grenzüberschreitenden eCommerce sowohl für Online-Käufer als auch für Händler vereinfachen sollen, sind:

  • Widerrufsfrist von 14 Tagen
  • Vorvertragliche Informationspflichten
  • Versandrisiko beim Händler
  • Standard-Vorlagen für Widerrufsformulare (für Kunden) und Widerrufsbelehrungen (für Händler)
  • Rücksendeverfahren nach Widerruf
  • Sanktionen bei fehlender oder mangelhafter Information über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen

Daneben sollen die Verbraucherrechte auch bei Online-Auktionen, im  Hinblick auf versteckte Kosten oder bei der aktiven Zustimmung zu Zusatzkosten gestärkt werden.

Zwischen den politischen Parteien herrscht noch Uneinigkeit über den Umfang der Harmonisierung. Neben den genannten zentralen Aspekten für den Online-Handel umfasst die Verbraucherrechts-Richtlinie auch Regelungen zu Haustürgeschäften und Handwerkerleistungen. Eine Abstimmung im Europaparlament ist für März vorgesehen – nach einer endgültigen Verabschiedung haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in geltendes Recht umzusetzen.

KF/msh | Quellen: MEMO/11/39 der EU | Memo/11/61 der EU| Europäisches Parlament | Euractiv.com

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Online-Handel: Bilder müssen mit Produkt übereinstimmen

Freitag, 14. Januar 2011 9:35

Das BGH hat mit einem Urteil vom 12. Januar 2011 darauf aufmerksam gemacht, dass Fotos von Produkten im Online-Handel ebenso verbindliche Informationen enthalten wie textliche Produktbeschreibungen. Im zu verhandelnden Fall hatte eine Käuferin ein Unfallfahrzeug gekauft. Auf den abgebildeten Produktbildern war ganz deutlich eine Standheizung zu erkennen, die im gekauften Fahrzeug schließlich aber nicht mehr vorhanden war. Das BGH befand: die Käuferin hat Anspruch auf Nacherfüllung und kann den Wiedereinbau der ausgebauten Standheizung oder den Einbau einer gleichwertigen Standheizung verlangen.

Allgemeine juristische Konsequenzen aus diesem Urteil können erst dann gezogen werden, wenn die Urteilsbegründung des BGH vorliegt.

KF/msh – Quelle: heise.de

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