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Tag-Archiv für » Widerrufsbelehrung «

Spätestens jetzt: Auf neue Widerrufsbelehrung umstellen

Donnerstag, 3. November 2011 8:55

Am morgigen 04. November endet die Übergangsfrist für die neue Widerrufsbelehrung, die am 04. August 2011 in Kraft getreten ist. Wer in seinem Online-Shop noch nicht auf die neuen Texte umgestiegen ist, sollte das also schleunigst tun, denn ab morgen ist – wie leider bei jeder Gesetzesänderung in diesem Bereich – wohl mit zahlreichen Abmahnungen von alten Texten zur Widerrufsbelehrung zu rechnen.

> Infos und Tipps zur neuen Widerrufsbelehrung

KF/msh

Thema: eCommerce, Newsticker, Recht | Kommentare (0) | Autor:

Leitet durch den Paragraphendschungel: Widerrufstextgenerator

Donnerstag, 11. August 2011 10:02

Wie kürzlich gemeldet, sind vor wenigen Tagen diverse Änderungen an der Widerrufsbelehrung für den Online-Handel in Kraft getreten. Spätestens innerhalb der nächsten drei Monate sollten Online-Händler auf den neuen Mustertext umstellen – doch das gesetzliche Muster ist gar nicht so einfach zu durchblicken.

Eine Hilfe durch den Paragraphendschungel bietet nun der Händlerbund, Deutschlands größter Onlinehandelsverband. Auf seinen Webseiten stellt der Verband einen Widerrufstextgenerator zur Verfügung:  Mit wenigen Klicks kann jeder Online-Händler sich hier den für ihn gültigen Text der Widerrufsbelehrung zusammenstellen, ohne sich in den verschachtelten Fußnoten des gesetzlichen Mustertextes zu verlaufen.

KF/msh | Quelle: Händlerbund

Thema: eCommerce, Newsticker, Recht, Tipps & Termine | Kommentare (0) | Autor:

Widerrufsbelehrung umgestellt?

Freitag, 11. Juni 2010 11:55

Heute ist Stichtag: ab heute gilt die neue Widerrufsbelehrung für Online-Shops, die erstmals Gesetzesrang erhalten hat und damit – wenn sie korrekt nach dem vorgegebenen Muster erstellt ist – nicht mehr abmahnfähig ist.

Zahlreiche Online-Händler atmen auf, gleichzeitig aber wird eine große Abmahnwelle erwartet, denn lange nicht alle Händler wissen von der Neuregelung und haben sie direkt zum Stichtag umgesetzt. Also: wer es noch nicht erledigt hat, sollte möglichst umgehend auf die neue Widerrufsbelehrung umstellen.

Thema: Allgemein, eCommerce, Recht | Kommentare (0) | Autor: